Konstituierende BVV in Spandau: Demokratie nach Gutsherrenart? Nicht mit uns!
Wer sich als Hüter der Demokratie inszeniert, muss sich auch an demokratischen Maßstäben messen lassen – gerade dann, wenn ihm das Wahlergebnis nicht gefällt.
Aus Sicht der AfD-Fraktion wurde dieser Anspruch bei der konstituierenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau erneut auf die Probe gestellt.
Wieder wurden der AfD als zweitstärkster politischer Kraft in Spandau die Ämter vorenthalten, die ihr nach den parlamentarischen Kräfteverhältnissen zustehen sollten. Auf Antrag der CDU wurde zunächst die Größe des BVV-Vorstands verändert. Dieses Vorgehen und seine rechtlichen Grundlagen werfen aus unserer Sicht erhebliche Fragen auf.
Auch bei der Wahl der Bezirksamtsmitglieder wurde von der üblichen Reihenfolge abgewichen: Statt nach dem Bezirksbürgermeister zunächst dessen Stellvertreter zu wählen, für den das Vorschlagsrecht bei der AfD lag, wurden andere Stadtratsposten vorgezogen.
Die Wahlgänge für die AfD-Kandidaten rückten damit ans Ende. Anschließend erklärten CDU, SPD, Grüne und Linke das Bezirksamt mit lediglich vier Stadträten für arbeitsfähig – noch bevor die AfD-Kandidaten überhaupt zur Wahl gestellt worden waren. Besonders schwer wiegt für uns der Widerspruch zwischen demokratischem Anspruch und parlamentarischer Praxis. Ausgerechnet jene Parteien, die sich regelmäßig als Verteidiger der Demokratie und als moralische Instanz präsentieren, tragen ein Verfahren mit, das aus unserer Sicht den durch die Wahl zum Ausdruck gebrachten politischen Kräfteverhältnissen nicht gerecht wird.
Demokratische Grundsätze bewähren sich nicht dort, wo Einigkeit herrscht, sondern gerade im Umgang mit politischen Gegnern. Wer demokratische Spielregeln für sich in Anspruch nimmt, muss sie auch gegenüber jenen gelten lassen, deren Positionen er entschieden ablehnt.
Demokratie ist kein Privileg derjenigen, die sich selbst zu ihren Hütern erklären. Sie verlangt die Achtung demokratischer Verfahren, auch wenn deren Ergebnisse politisch unbequem sind.
Die AfD-Fraktion Spandau wird deshalb die gefassten Beschlüsse und das angewandte Verfahren sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Denn parlamentarische Mehrheiten entbinden niemanden von der Verpflichtung, demokratische Regeln einzuhalten.





