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„Klimanotstand in Spandau auf Eis gelegt“

„Der Antrag hätte so niemals von der BVV-Vorsteherin zugelassen werden dürfen, denn es fehlt die gemäß Geschäftsordnung erforderliche Begründung im Antrag“, so der stv. Fraktionsvorsitzende Volker Wilkening (AfD) in der Januarsitzung der BVV.

§ 20 Abs. 2 S.1 der Geschäftsordnung besagt, „Die Anträge sind schriftlich und begründet spätestens neun Tage vor der Sitzung der Vorsteherin/dem Vorsteher einzureichen.“

Im Haushaltsausschuss vom 5. März 2020 wies die AfD-Fraktion nochmals auf die unzulässige Antragsbehandlung hin. Mit Hinblick einer möglichen Anfechtung des Beschlusses durch die AfD-Fraktion wegen dieses Mangels sah sich Bürgermeister Kleebank (SPD) veranlasst, den antragsstellenden Fraktionen vorzuschlagen, den Antrag zurückzuziehen und diesen mit einer Begründung neu in die BVV einzubringen. Zusätzlich schlug er vor, den Begriff „Klimanotstand“ durch „Klimanotlage“ zu ersetzen. Nach einer kurzen Beratungspause wurde der Antrag „Klimanotstand in Spandau“ (Drs. 1453/XX) von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.

Damit liegt der „Klimanotstand“ in Spandau vorerst auf Eis, sagt Wolfgang Werner, Vorsitzender der AfD-Fraktion Spandau und Mitglied des Haushaltsausschusses.