Livestream-Hochzeiten: Spandau traut sich ins Netz
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob Übertragungen von Trauungen in Spandau per Livestream realisierbar sind.
Konkret wird das Bezirksamt mit folgenden Punkten betraut:
- Prüfung, ob ein Livestream bei Trauungen im Trauzimmer des Rathauses Spandau, im Fürstenzimmer und im Gotischer Saal auf der Zitadelle realisierbar sind.
- Prüfung, mit welchen Anschaffungskosten für eine Umsetzung zu rechnen wäre.
- Prüfung, inwieweit ggf. eine Gebühr erhoben werden kann und wie hoch diese sein müsste, um den Haushalt nicht zu belasten.
Begründung
In Zeiten der Pandemie ist die Gästeanzahl bei Trauungen deutlich reduziert, wenn diese denn überhaupt zugelassen werden. Im Zuge der Digitalisierung soll den Menschen mit einem Livestream-Angebot die Möglichkeit gegeben werden, auch ohne physische Anwesenheit an einer Trauung teilzunehmen. Das Angebot hätte auch nach der Pandemie Relevanz, denn so können Familienangehörige, Freunde und Bekannte, die weit entfernt leben oder keine Möglichkeit haben physisch zur Trauung zu erscheinen, das entsprechende Angebot nutzen, um das Eheversprechen live mitzuerleben.
Weihnachten sichtbar machen!
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Weihnachtsbeleuchtung auf dem Rathausturm – analog zu 2020 – wieder installiert werden kann.
Konkret wird das Bezirksamt mit folgenden Punkten betraut:
- Prüfung, ob die Weihnachtsbeleuchtung intakt und somit verfügbar ist.
- Prüfung, mit welchen Anschaffungskosten für eine Umsetzung zu rechnen wäre.
- Prüfung, inwieweit die Bezirksbürgermeisterin Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.
Begründung
Das Fest der Weihnacht ist einer der wichtigsten Ereignisse des Jahres. In Spandau hat die Festbeleuchtung auf dem Rathausturm zudem Tradition. 2020 wurde die Beleuchtung dankenswerter Weise auf Initiative des Bezirksamtes installiert, obwohl der Weihnachtsmarkt nicht stattfand. Es wäre den Spandauer und Spandauerinnen kaum zu vermitteln, wenn der Rathausturm 2021 ohne den weihnachtlichen Glanz präsentiert würde.
Rundschreiben zur Richtlinie für die Bundesförderung für effizente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bezirk nutzen.
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Inhalte des Rundschreibens zur Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bezirk umgesetzt werden können.
Begründung
Auf der Grundlage dieser Richtlinie können Neubauten (Bürodienstgebäude) – also Errichtungen und Ersterwerb von Nichtbürogebäuden und Sanierungen- womit auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gemeint ist, finanziert werden. Spandau hat einen dringenden Bedarf die Fenster des Rathauses zu sanieren. Gefördert werden Maßnahmen bis 30 Millionen Euro.