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AfD-Fraktion: Fünfte Bezirksaufsichtsbeschwerde innerhalb von nur vier Monaten

Die AfD-Fraktion hat innerhalb von nur vier Monaten bereits die fünfte Bezirksaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau eingereicht. Grund ist die wiederholte nicht fristgerechte Beantwortung von Anfragen der Bezirksverordneten an das Bezirksamt, sowie die fehlenden Anträge von Fristverlängerungen für die Beantwortung.

Dies ist ein eklatanter wegen Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau.

In dieser sind unter § 29 Abs. 2 GO die Fristen zur Beantwortung von Anfragen klar festgelegt. So heißt es dort: „Die Anfragen sind innerhalb von drei Wochen vom Bezirksamt schriftlich über die Vorsteherin/den Vorsteher zu beantworten. Die Frist für das Bezirksamt beginnt einen Arbeitstag nach Eingang der Anfrage im BVV-Büro. Ist eine Beantwortung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so hat das Bezirksamt der Fragestellerin/dem Fragesteller einen Zwischenbericht zu geben mit Begründung für die Terminverzögerung und Angabe eines Termins, an dem die endgültige Erledigung zu erwarten ist.“

Konkret geht es um Anfragen, welche sich explizit mit den massiven Kosten diverser Maßnahmen in den Räumen des SPD-Stadtrats für SozBüD befassen.

„Die Bezirksaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das Bezirksamt aufgrund des nunmehr vielfachen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau“, erklärt der Bezirksverordnete Christian Müller, „ich finde die Regelmäßigkeit, mit der das Bezirksamt – und hier ausnahmslos die SPD geführten Geschäftsbereiche – gegen die Geschäftsordnung verstößt, nicht nur undemokratisch, sondern auch höchst willkürlich.“

Die mit Anfragen wahrgenommene Kontrolle der Arbeit des Bezirksamts ist eine der Hauptaufgaben von Bezirksverordneten. Die AfD-Fraktion in der BVV Spandau wird auch weiterhin ihr demokratisches Recht einfordern.