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AfD: Gesundheitsrisiko Shisha-Bar

Am 19.04.2018 folgte der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten dem Antrag der AfD-Fraktion „Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe auszuweisen“ und stimmten diesem zu. Damit ist das Bezirksamt beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene das Gaststättengesetz dahingehend geändert wird, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.

In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten. Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.