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Anträge der AfD Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 25.01.2023

Sicherheit für Kinder im Kiez: Fahrbahnmarkierung erneuern

Das Bezirksamt wird ersucht, die Fahrbahnmarkierung „Achtung Kinder“ am Jungfernheideweg 27 (Robert-Reinick-Grundschule) zu erneuern.

Begründung:

Die oben genannte Fahrbahnmarkierung ist stark verschlissen. Dadurch ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt. Eine Erneuerung der Fahrbahnmarkierung stellt die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wieder her.

Sicherer Schulweg: Fußgängerübergang am Rohrdamm realisieren

Das Bezirksamt Spandau wird ersucht zu prüfen, ob am Rohrdamm / Schuckertdamm und / oder Rohrdamm / Dihlmannstraße eine Querungshilfe (bedarfsgesteuerte Fußgängerampel oder Zebrastreifen) installiert werden kann.

Begründung

Es ist zu beobachten, dass es in diesem Bereich zu einer hohen Zahl von Fußgängerüberquerungen kommt. Es ist sinnvoll, eine Querungshilfe wie eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen zu installieren, um die Sicherheit von Schulkindern und Anwohnern der westlichen Siedlung des Rohrdamms zu erhöhen, die diesen Bereich regelmäßig nutzen. Eine solche Querungshilfe kann dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu verringern, indem sie den Fußgängern ermöglicht, die Straße sicherer zu überqueren.

Sicherheit für Kinder im Kiez: Querungshilfe Janischweg

Das Bezirksamt wird ersucht Maßnahmen zu prüfen, ob und wie im Bereich Janischweg 14 eine Querungshilfe eingerichtet werden kann, um die sichere Querung, vor allem für Kinder, zu ermöglichen.

Begründung

In Höhe des Janischweg 14 befindet sich eine Zuwegung zum Rohrdamm die von den Anwohnern genutzt wird, sowie eine große Wiese, welche gerade von den Kindern im Kiez als Spielwiese gerne angenommen wird. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu brenzligen Situationen, weil gerade Kinder zwischen parkenden Autos über die Straße liefen. Aufgrund der unübersichtlichen Querungsmöglichkeit sollte im Sinne der Sicherheit eine Querungshilfe geschaffen werden.

Spandau ist Schlusslicht: Rückholquote endlich steigern

Das Bezirksamt wird ersucht, die verauslagten Leistungen nach dem

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von den Unterhaltspflichtigen konsequent einzufordern und die sogenannte Rückholquote zu steigern.

Begründung

Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren nicht im Haushalt lebender, aber unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leistet. Der Staat hat im Gegenzug einen Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen auf Rückzahlung des geleisteten Unterhaltsvorschusses. Zuständig für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rückzahlungen sind die bezirklichen Jugendämter. Die Rückholquoten der Bezirke sind sehr unterschiedlich und im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau.

Die bezirklichen Rückholquoten decken eine breite Spanne ab. Spandau liegt mit 8,38 % auf dem letzten Platz. Das UVG dient dazu, Alleinerziehende zu unterstützen und ihnen unkompliziert Leistungen zu gewähren. Der unterhaltspflichtige Elternteil soll aber nicht aus seiner Pflicht zur Zahlung entlassen werden.

Vielmehr ist nach der Zahlung des Unterhaltsvorschusses der Staat der Gläubiger der verauslagten Leistung. Der Staat muss diese Ansprüche aber auch nachhaltig durchsetzen. Eine Rückholquote von 8,38 % in Spandau kann aber nicht die tatsächlich mögliche Realisierung der Ansprüche abbilden. Angesichts der Entwicklung der Leistungsgewährungen im Bezirk (2017 2105 Fälle, 2021 4843 Fälle) ist die konsequente Durchsetzung der Rückzahlungsansprüche erst recht geboten.