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Anfragen der AfD Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 27.09.2023

  • von

Migrantenkrawalle in Gießen und anderen deutschen Städten – in Spandau ausgeschlossen?

1. Wie bewertet das Bezirksamt Spandau – auch im Rahmen der Gefahrenabwehr – die gewaltsamen Ausschreitungen von Eritreern in der hessischen Stadt Gießen?

2. Wäre die Veranstaltung durch das Bezirksamt Spandau (Nutzung bezirkseigener Flächen etc.) genehmigt worden?

a. Falls nein, warum nicht (Rechtgrundlage)?

b. Falls ja, warum (Rechtsgrundlage)?

3. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, ob es in Spandau (auch in Asylunterkünften) zu Solidarisierungen mit den gewalttätigen Eritreern aus Gießen kam?

4. Wie viele Menschen aus Eritrea leben in Spandau bzw. sind in Spandauer Asylunterkünften untergebracht?

5. Wie will das Bezirksamt Spandau vorbeugen, dass die in ganz Europa zunehmenden und höchst gewaltsamen Migrantenkrawalle nicht nach Spandau getragen werden?

6. Wie viele illegale Migranten (Illegalität ausschließlich gemäß der deutschen Rechtslage) kamen 2023 bzw. kommen aktuell wöchentlich nach Spandau?

7. Wie viele Migranten kamen 2023 bzw. kommen aktuell wöchentlich nach Spandau, welche im Rahmen der Deutschen Einreisebestimmungen für einen begrenzten Zeitraum eine Aufenthaltsrecht in Deutschland haben?

„Ekeltoiletten“: Nicht trinken, um nicht zu müssen

1. Wurde an allen Spandauer Grundschulen Begehungen durchgeführt, um auch den Zustand der Toiletten zu erfassen?

1.1 Falls nein – Warum nicht?

1.2 Falls ja – bitte nach Grundschule und Datum der letzten Begehung aufschlüsseln.

2. Welche Mängel wurden an welcher Schule wann festgestellt?

3. In der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 19/16377 des Abgeordneten Tommy Tabor heißt es:

Nach dem Auslaufen des Schul- und Schulsportanlagensanierungsprogramms (Schul-SP) und des Sanitärsanierungsprogramms (Sani-SP) des Landes und entsprechend der Vorgaben der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind Sanitärsanierungen in Schulen seit 2018 grundsätzlich nur mehr im Rahmen von Gesamtsanierungen von Schulstandorten zu realisieren. Dementsprechend sind in den kommenden Jahren keine reinen Toilettensanierungen in Spandauer Grundschulen geplant. Die Fragestellung kann demnach nur mit Verweis auf das kommende Investitionsprogramm 2023  2027 sowie bereits laufende Sanierungsmaßnahmen beantwortet werden, bei denen partiell auch Sanitäranlagen erneuert werden. Dies bedeutet nicht zwangsweise, dass alle Sanitärbereiche saniert werden; oftmals handelt es sich auch um Teilsanierungen.“

Ist die Annahme daher folgerichtig, dass vorhandene „Ekeltoiletten“ nicht vor 2028 saniert bzw. in einen erträglichen Nutzungszustand für die Grundschüler gebracht werden?

3.1 Falls nein – Zu welcher Schlussfolgerung kommt das Bezirksamt?

4. Was unternimmt das Bezirksamt im Zusammenhang mit „Ekeltoiletten“ konkret, um die Situation für die Kinder schnellstmöglich erträglich zu machen?

5. Wie bewertet das Bezirksamt die Folgen für Kinder, welche sich aus Ekel vor den Toiletten den Gang dorthin verkneifen?

6. Wie bewertet das Bezirksamt die Folgen für Kinder, welche auf Trinken und ggf. auch Essen verzichten, um nicht die Toiletten aufsuchen zu müssen?