Zum Inhalt springen

info@afd-fraktion-spandau.de

Anträge der AfD Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 05.07.2023

  • von

GGO-konforme Kommunikation


Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Dezernaten, Ämtern und Abteilungen ausschließlich
gemäß GGO ((§ 2 Abs. 2 Satz 1 GGO I, Anhang 1 zur GGO II, Nr. 2 Satz 3) zu kommunizieren.
Dagegen verstoßende Publikationen (Formulare, Prospekte u.dgl.) sind spätestens bei
Neuauflage entsprechend zu korrigieren.


Begründung: Die Kommunikation unter Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern, Binnenunterstrich
u.ä. widerspricht der GGO und diskriminiert diejenigen, die der deutschen Sprache weniger
mächtig sind. Das Bezirksamt vertritt in seiner Antwort auf Frage 2.1 der Kleinen Anfrage XXI246 die Ansicht, dass „solche Buchstaben-Sonderzeichen-Konstruktionen“ weder „bürgernah
und allgemein verständlich“ sind noch „den Regeln der deutschen Rechtschreibung
entsprechen“. Dennoch werden im Bezirksamt entgegen der Antwort auf Frage 2 („Keine“) in
verschiedenen Stellen nichtkonforme Schreibweisen verwendet, so bspw. in der Klimawerkstatt
Spandau (Stabsstelle für Nachhaltigkeit & Klimaschutz), bei der Stabsstelle
Integrationsmanagement oder im Jugendamt. Dies ist zu unterbinden

Schrottautos schneller aus dem Straßenland entfernen

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für eine geänderte Entsorgungspolitik von Schrottfahrzeugen
im Land Berlin einzusetzen: Zukünftig sollen bis zur Klärung der Besitzverhältnisse, bzw. bis zur
Verschrottung, die Fahrzeuge zuvor abgeschleppt und auf einer offiziellen Abstellfläche
gelagert werden.

Begründung:

Es ist nachgewiesen, dass eine einsetzende Verwahrlosung des öffentlichen Raums die weitere
Verwahrlosung stärkt (Broken-Windows-Theorie).
Um das Problem der zunehmenden Vermüllung Berlins und Spandaus in den Griff zu
bekommen, ist es deshalb erforderlich, bereits Anfänge zu unterbinden. In diesem
Zusammenhang kommt der in Berlin traditionell schleppenden Entfernung von Schrottautos
eine wesentliche Bedeutung zu. Abgestellte, herrenlose Autos sind Kristallisationskeime für eine
weitergehende Verwahrlosung, in dem direkt in eingeschlagene Fensterscheiben, oder aber im
Umfeld des Autos, Müll abgeladen wird. Die jetzige Praxis beim Umgang von Schrottautos
funktioniert ganz offenbar nicht. Das angewendete Verfahren ist zu kompliziert, die Schrottautos
verbleiben zu lange an ihrem Platz und das für ganz Berlin zuständige Ordnungsamt in
Lichtenberg (RegOrd) kommt mit der Arbeit nicht hinterher.
Deshalb müssen die Schrottautos schon vor der Klärung der Besitzverhältnisse auf einem
zentralen Platz untergebracht werden. Das unterbindet eine weitere Vermüllung rund um die
Autos und darüber hinaus würde das geänderte Verfahren in belasteten Kiezen die Parkplatznot reduzieren und somit das unzulässige Parken auf Radwegen und an Kreuzungen
oder anderen gefährdenden Stellen vermindern.
Die dadurch entstehenden Kosten, für eine zusätzliche Umsetzung der Fahrzeuge und für die
Lagerung, sind deutlich geringer als die Reinigungskosten des öffentlichen Raums im Umfeld
der Schrottfahrzeuge.

Transparenz durch Sponsoring-Bericht

Das Bezirksamt wird ersucht, nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres einen Bericht über die
Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen
Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamts zu
veröffentlichen.

Begründung: Die Veröffentlichung des Berichts soll einen Beitrag zur gebotenen Transparenz im Umgang mit
Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt leisten. Der
Wunsch von Spendern und Sponsoren, die nicht namentlich genannt werden wollen, soll
respektiert werden. Vielmehr soll dann im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils einer Sitzung des
Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung u. Beauftragte nähere Erläuterungen geben,
falls dies von einer Fraktion gewünscht wird.

Würdiges Gedenken des 17. Juni 1953

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 künftig jährlich einen
würdigen Rahmen des Gedenkens zu schaffen.

Begründung: Die Forderung, dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 künftig jährlich einen würdigen Rahmen
des Gedenkens zu schaffen, ist geboten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass selbst
zum Runden 70. Jahrestag aus dem Bezirksamt nichts kam, während man im benachbarten
Brandenburg anstrebt, den einstigen gesetzlichen Feiertag wieder zum bundesweiten Feiertag
zu erklären. Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 war ein bedeutendes Ereignis in der
gesamtdeutschen Geschichte und hat eine große Symbolkraft. Er war ein Akt des Protests und
des Widerstands gegen die politischen Verhältnisse in der DDR. Eine angemessene Würdigung
und Erinnerung an diesen Tag sind daher von Bedeutung – auch für den Bezirk Spandau.