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Anträge der AfD Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 18.10.2023

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Ekeltoiletten: Erste Hilfe Maßnahmen statt Duftbäumchen

Das Bezirksamt wird ersucht, „Erste-Hilfe-Maßnahme“ zu ergreifen, um die stinkenden Klos in der Robert-Reinick-Grundschule und der Ritterfeld-Grundschule in einen erträglichen Nutzungszustand zu versetzen.

Begründung: Das aus den Toiletten seit Jahren ein penetranter Uringeruch dringt, besonders schlimm ist es bei bestimmten Wetterlagen, ist dem Bezirksamt angeblich nicht bekannt. Durch simple „Erste-Hilfe-Maßnahme“, beispielsweise durch den Austausch der WC-Schüsseln und Intensivreinigungen, kann im Sinne der Kinder eine kurzfristige erträgliche Nutzbarkeit erreicht werden. Darüber hinaus ist es Notwendig, dass das Bezirksamt seiner Verantwortung gegenüber den Kindern, durch regelmäßige Begehungen der Sanitäranlagen, nachkommt. Das Wohl der Kinder darf nicht am Personalmangel scheitern.

Ekeltoiletten: Regelmäßige Begehung an Grundschulen

Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßige Begehungen durchzuführen, welche der Überprüfung des Zustands und der Funktionalität der Toiletten dienen. Der BVV ist jährlich über das Ergebnis der Begehungen Bericht zu erstatten.

Begründung: Wie aus der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 19/15724 des Abgeordneten Tommy Tabor und den mündlichen Antworten der SPD-Stadträtin zu der Anfrage 0894/XXI hervorgeht, wurden in den vergangenen Jahren an nur 11 Spandauer Schulen derartige Begehungen durchgeführt. Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Personelle Probleme können und dürfen dieser Aufgabe nicht entgegenstehen.

Notdienstpraxis auch in Spandau

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung für die Schaffung einer Notdienstpraxis im Bezirk einzusetzen, um eine angemessene, zugängliche und effiziente Versorgung für akute Erkrankungsfälle zu gewährleisten und gleichzeitig die überlasteten Notaufnahmen zu entlasten.

Begründung: Derzeit gibt es im Bezirk Spandau keine KV-Notdienstpraxis. Dies erschwert die Zugänglichkeit für akute Erkrankungsfälle, die zwar nicht lebensbedrohlich sind, aber dennoch dringend ärztliche Versorgung benötigen. Akut erkrankte Personen, die keine lebensbedrohlichen Zustände haben, suchen oft die nächstgelegenen Gesundheitsstrukturen auf, oft die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Dies führt häufig zu übermäßigen Belastungen der Notaufnahmen, was wiederum die Versorgung von lebensbedrohlichen Fällen beeinträchtigen kann. Die Einrichtung einer KV-Notdienstpraxis würde nicht nur die Zugänglichkeit verbessern, sondern auch der Überlastung der Notaufnahmen entgegenwirken. Dies würde zu einer höheren Verfügbarkeit von Versorgung bei gesundheitlichen Notfällen führen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen im Bezirk Spandau effektiv entgegenzutreten, ist der Ausbau der akutärztlichen Notdienstversorgung unerlässlich. Eine KV-Notdienstpraxis würde den Bewohnern eine verbesserte Versorgung und soziale Gerechtigkeit durch kürzere Wege und niedrigere Kosten bieten.