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Anträge der AfD-Fraktion in der BVV am 10.10.2018

Countdown-Ampeln für Fußgänger in Spandau

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für die Erprobung
sogenannter Countdown-Ampeln, welche die verbleibende Zeit der Rot- und Grün-Phasen
sekundengenau anzeigen, an geeigneten Fußgängerüberquerungen im Bezirk Spandau im
Rahmen eines Pilotprojekts einzusetzen.

Begründung:

Countdown-Ampeln können sowohl die verbleibende Grün- als auch die verbleibende
Rotphase mit Digitaldisplays sekundengenau angeben. In einigen Ländern, beispielsweise
Dänemark, sind sie für Fußgänger bereits üblich. Auch einzelne deutsche Städte wie Hamburg
und Bochum haben bereits erste positive Erfahrungen mit Countdown-Ampeln für Fußgänger
gemacht. Grundsätzlich sollten Rotphasen für den Fußgängerverkehr möglichst gering sein. Wo aber
längere Rotphasen nicht zu vermeiden sind, können Countdown-Ampeln dazu beitragen, dass
möglichst wenige Fußgänger bei Rot überqueren.
Die Darstellung der verbleibenden Grünphase ermöglicht es auch Personen, je nach
persönlicher Mobilität und Schnelligkeit zu entscheiden, ob ein Überqueren der Fahrbahn noch
problemlos möglich ist. Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen kann das von
Bedeutung sein. Damit könnte die Verkehrssicherheit signifikant gesteigert werden.
Für ein Pilotprojekt geeignet sind deshalb besonders breite Straßenüberquerungen und
Querungen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen (z. B. Seegefelder Straße/Altstädter
Ring/Stabholzgarten oder Klosterstraße/Ruhlebener Str./Brunsbütteler Damm).

Saubere Spielplätze

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Leerungsintervalle der Mülleimer auf den Spandauer
Spielplätzen und Grünanlagen während der Ferienzeit zu erhöhen.

Begründung:

Die Mülleimer auf den Spielplätzen sind regelmäßig überfüllt. Gerade auf Spielplätzen, die
während der Ferienzeiten stärker frequentiert werden, kommt es immer wieder vor, dass die
Mülleimer überfüllt sind. Dies hat zur Folge, dass der Müll teilweise weit verstreut auf und um
die Spielplätze herum liegt. Dieser Zustand verstärkt sich in den Ferienzeiten regelmäßig. Um
einer unzumutbaren Vermüllung auf den Spielplätzen entgegenzuwirken, sind die
Leerungsintervalle dem Bedarf anzupassen.

Vermüllung Staakener Straße beseitigen

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Müll im westlichen Ende der Staakener Straße, ab dem
Graben an der Straße 357, zu beseitigen.

Begründung:

Seit Jahren schreitet die Vermüllung im o. g. Gebiet stark voran. Von der Bahnunterführung
am Klosterbuschweg bis zur Straße 357 ist es komplett verdreckt und wird offensichtlich als
Müllabladestrecke genutzt.

Spandau ist Schlusslicht: Rückholquote steigern

Das Bezirksamt wird beauftragt, die verauslagten Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von den Unterhaltspflichtigen konsequent einzufordern und
die sogenannte Rückholquote zu steigern.
Der BVV ist jährlich über die Entwicklung der Zahlungen sowie der Rückforderungen zu
berichten. Insbesondere sind die Gründe für das Scheitern von Rückforderungsbemühungen
detailliert darzulegen.

Begründung:

Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren nicht im Haushalt lebender, aber unterhaltspflichtiger
Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leistet. Der Staat hat im Gegenzug einen
Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen auf Rückzahlung des geleisteten
Unterhaltsvorschusses. Zuständig für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser
Rückzahlungen sind die bezirklichen Jugendämter. Die Rückholquoten der Bezirke sind sehr
unterschiedlich und im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau. Lediglich 18,4 % der
geleisteten Unterhaltsvorschüsse wurden im Jahr 2016 in Berlin erfolgreich geltend gemacht.
Die bezirklichen Rückholquoten decken eine breite Spanne ab. Spandau liegt mit 10,48 % auf
dem letzten Platz und hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar noch verschlechtert. 8 von 12
Bezirken haben ihre Rückholquote hingegen erhöhen können. Das UVG dient dazu,
Alleinerziehende zu unterstützen und ihnen unkompliziert Leistungen zu gewähren. Der
unterhaltspflichtige Elternteil, soll aber nicht aus seiner Pflicht zur Zahlung entlassen werden.
Vielmehr ist nach der Zahlung des Unterhaltsvorschusses der Staat der Gläubiger. Der Staat
muss diese Ansprüche aber auch nachhaltig durchsetzen. Eine Rückholquote von unter 10,5
% in Spandau kann aber nicht die tatsächlich mögliche Realisierung der Ansprüche abbilden. Angesichts einer zur Jahresmitte 2017 in Kraft getretenen Reform des
Unterhaltsvorschussgesetzes, die den Leistungsanspruch ausgeweitet hat und daher in Berlin
mit einer Steigerung von UVG-Fällen gerechnet wird, ist die konsequente Durchsetzung der
Rückzahlungsansprüche erst recht geboten.

Falkenseer Damm:Einrichtung von absoluten Halteverboten

Das Bezirksamt wird beauftragt, an der Kreuzung Falkenseer Damm / Flankenschanze in
beiden Richtungen auf den Rechtsabbiegespuren über eine angemessene Länge absolute
Halteverbote einzurichten.

Begründung:

Beide Rechtsabbiegespuren sind nahezu permanent zugeparkt, insbesondere von Anhängern
mit Werbebotschaften drauf. Die Trennung von Geradeausfahrern, Rechtsabbiegern und
Linksabbiegern macht Sinn, weil dadurch der Verkehrsfluss erhöht wird. Das bedeutet für die
Verkehrsteilnehmer Zeitersparnis, weniger Stress und mehr Sicherheit. Auch der
Energieverbrauch sinkt, ebenso Feinstaubbelastung und Lärmpegel.
Eine Rechtsabbiegespur macht aber nur dann Sinn, wenn sie auch benutzbar ist. Die
Benutzbarkeit ist hier in beiden Fällen zurzeit nicht mehr gegeben und sollte wiederhergestellt
werden. Ein weiterer Punkt ist, dass durch die parkenden Fahrzeuge die Sicht auf den
Radweg (für Rechtsabbieger) erheblich erschwert wird. Die diesbezügliche Problematik ist
bekannt. Als angemessene Länge bietet sich auf der einen Seite die Strecke bis zur Einfahrt
Tankstelle an, auf der anderen Seite die Strecke bis zur Einfahrt Edeka/Lidl.