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Anträge der AfD-Fraktion in der BVV am 21.03.2018

Kita-Broschüre zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stoppen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Verbreitung der Broschüre „Murat spielt Prinzessin, Alex
hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“ an die Spandauer Kita-Einrichtungen zu
unterbinden.

Begründung:

Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt gehören nicht in die Berliner
Kindertagesstätten. Die dort betreuten Kleinstkinder sollen Kind sein dürfen, ohne in jüngsten
Jahren mit Fragestellungen zur sexuellen Identität konfrontiert zu werden.
Eine „Fortbildung“ der Erzieher in den Kitas ist nicht sachgerecht.
Die Nichtkonditionierung der Kleinstkinder durch eingesetzte Beauftragte der sogenannten
„Bildungsinitiative queer“, die vom Senat hierfür beauftragt wurde, kann nicht gewährleistet
werden. Kinder sind formbar und gehen ganz natürlich mit Andersartigkeiten um und machen
diese schon gar nicht zu einem sexuellen Thema.
Die Erhebung des „Deutsches Jugendinstitut“ von 2015 selbst stellt heraus, dass die sexuelle
Orientierung der unter 10 Jährigen verschwindend gering ist und erst recht im Kleinkindalter,
denn das Interesse ist überhaupt noch gar nicht vorhanden.
Die vom Westermannverlag herausgegebene „Zeitschrift für Grundschule“ hat bereits eine
Ausgabe für die Sexualerziehung im Anfangsunterricht herausgegeben, wo sie auch
altersgerecht hingehört, weil im Interessenspektrum der Kindesentwicklung.

Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars in Spandau, aber auch berlinweit, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

Begründung:

Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Shisha-Bar-Besuchern.Laut einer Pressemitteilung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Nr. 010 vom 17.01.2018, ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz. Zudem berichtete die Berliner Morgenpost am 07.01.2018 über einen Vorfall in Bremerhaven. 16 Personen waren nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Shisha-Bar musste komplett geräumt werden. Die Rettungskräfte stellten daraufhin fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren. CO-Vergiftungen stellen eine äußerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Entsprechende Berichte liegen vor.

Markierung “Tempo-30” auffrischen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dass auf der Straße Goldbeckweg (Nr.6 – Spielhaus) die
Markierung „Tempo-30“ wieder farblich aufgefrischt wird.

Begründung:

Durch die starke Verkehrsbelastung sind die o. g. Verkehrszeichenmarkierungen auf der
Fahrbahn nur noch schlecht zu erkennen.
Da viele Kinder diese Straße queren, ist es notwendig, die Verkehrszeichen wieder deutlich
sichtbar zu machen und somit eine Sensibilisierung der anderen Verkehrsteilnehmer
herbeizuführen.

Wochenmarkt Burscheider Weg

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Durchführung des Wochenmarkts am Burscheider Weg aus Gründen der fehlenden Rentabilität, der geringen Nachfrage im Kiez und dem sich seit Jahren abzeichnenden Rückgang der Gewerbetreibenden einzustellen.

Begründung:

Wie aus der Antwort des Bezirksamtes auf die kleine Anfrage XX-127 zu entnehmen ist,
stagnieren die Zahlen der teilnehmenden Händler seit Jahren. Im Jahr 2017 boten
durchschnittlich 15 Händler im gesamten Monat ihre Waren an. 2014 waren es
durchschnittlich noch 28 Händler. Da der Markt freitags stattfindet und dieser in der Regel
viermal im Monat durchgeführt wird, bieten pro Woche nicht einmal vier Händler ihre Produkte
an. Dadurch werden die Ausgaben zur Durchführung des Wochenmarktes nicht durch die
Einnahmen aus den Standgebühren gedeckt.