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Anträge der AfD-Fraktion in der BVV am 22.01.2020

Das Bezirksamt wird beauftragt, das in den Abend und Nachtstunden erhebliche Störungspotential auf den Gehwegen am und um das Lindenufer zwischen der Schiffsschleuse und dem alten Postgelände durch eine der folgenden Maßnahmen für die Anwohner zu beseitigen:

  1. Einsatz von Straßensozialarbeitern
  2. Einsatz der Parkläufer erweitern
  3. Einsatz entsprechender Kräfte des Ordnungsamtes
  4. Einsatz von Polizeistreifen

Begründung:

Anwohner beschweren sich seit langem regelmäßig über Lärm und Vandalismus. In Zusammenhang mit einer seit 2014 zunehmenden Anzahl von Körperverletzungsdelikten geht vor allem in den Abendstunden ein stark vermindertes Sicherheitsgefühl bei den Anwohnern einher. Das verminderte Sicherheitsgefühl schlägt sich in einer steigenden Anzahl durch die Anwohner abgerufener Polizeieinsätze nieder. Vielfach meiden Bürger diesen Bereich, weil sie sich hier nicht mehr sicher fühlen. Allein die Anwesenheit und das Auftreten bestimmter Personengruppen erzeugt ein Gefühl der Angst.

Wir befürworten den Einsatz von Straßensozialarbeitern, da eine in Berlin durchgeführte Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass es der Berliner Straßensozialarbeit und mobilen Jugendarbeit gelingt, auf die jungen Menschen positiv Einfluss zu nehmen und gewaltpräventiv zu wirken. Vgl. hierzu u.a. https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/jugendsozialarbeit/artikel.340997.php

Unseres Erachtens könnte auch die Ausweitung des Einsatzes der Parkläufer zielführend sein. Durch die Begegnung mit den potentiellen Störern auf Augenhöhe, könnten derartige Kräfte bessere Ergebnisse erzielen als der Einsatz offizieller Ordnungskräfte.

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Möglichkeit besteht, auf Spandauer Spielplätzen Schaukeln für Rollstuhlfahrer zu installieren. Sollte dies möglich sein, wird das Bezirksamt beauftragt, zumindest auf einem Spielplatz (z.B. am Lindenufer – jedenfalls ein zentral und gut erreichbarer Ort) eine solche Inklusionsschaukel aufzustellen.

Begründung:

Spandau ist im Bereich der Barrierefreiheit sehr engagiert. Dennoch gibt es auch in diesem Bereich noch einiges zu tun. Rutschen, wippen, schaukeln: Was andere Kinder auf dem Spielplatz erleben, ist für Kinder im Rollstuhl tabu. Inklusionsschaukeln geben den vielen Kindern im Rollstuhl die Möglichkeit, das Schaukelerlebnis, so wie wir es alle kennen, endlich zu erleben und zu fühlen. Kein behindertes Kind im Rollstuhl sollte anderen Kindern weiter nur beim Schaukeln zuschauen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, an allen Spandauer Schulen eine angemessene, hinreichende Zeitspanne für die Einnahme der Mittagsmahlzeit sicherzustellen bzw. auf die Schulen dahingehend hinzuwirken.

Begründung:

Nach Auswertung der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 681 (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21681.pdf) des Abgeordneten Tommy Tabor ist festzustellen, dass den Schülern an zwei Schulen nur 15 Minuten zum Essen bleiben, an vielen weiteren nur 20. Dieser kurze Zeitraum ist nicht hinreichend, da gesundheitlich nicht vertretbar. Schnelles Essen unter Zeitdruck ist aus psychischen wie physiologischen Gründen ungesund. Langsam essen trägt zu einer reibungslosen Funktion des Verdauungsapparates bei. Eine Hauptmahlzeit sollte mindestens 20 Minuten dauern, so die in der Süddeutschen Zeitung geäußerte Empfehlung einer Ernährungswissenschaftlerin (https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-fuer-mehr-genuss-sich-fuer-mahlzeiten-zeit-lassen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160105-99-712636). Einschließlich des Zeitbedarfs für Ablage der Kleidung und Essensausgabe sind somit mindestens 25 Minuten anzusetzen. Es kann nicht sein, dass Schüler sich quasi staatlich verordnet ungesund ernähren müssen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die auf dem Kladower Damm in Höhe der Kreuzung Neukladower Allee bereits bestehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nach Süden bis zum Manuelaweg verlängert wird, damit auch der BVG-Haltestellenbereich in Richtung Spandau einbezogen und so eine erhöhte Sicherheit für die dort wartenden oder aussteigenden Schulkinder gegeben ist.

Begründung:

Gerade im Bereich von Bushaltestellen verhalten sich Schulkinder häufig temperamentvoll und nicht immer achtsam in Bezug zum fließenden Verkehr. Im vorliegenden Fall bietet es sich deswegen an, die Geschwindigkeitsbegrenzung um ca. fünfzig Meter zu verlängern und dadurch den Haltestellenbereich auf der östlichen Straßenseite einzubeziehen.