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Anträge der AfD-Fraktion in der BVV am 17.06.2020


Badehygiene in Zeiten der Corona-Pandemie

am Groß-Glienicker See

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen zu bewirken, dass am Groß-Glienicker See umgehend eine stationäre, den aktuellen Hygieneanforderungen entsprechende und barrierefreie Sanitäranlage installiert wird. Die Örtlichkeit betrifft die beiden EU-Badestellen Glienicker-See Süd (Moorloch) und Nord (Pferdekoppel).

Das Angebot sollte kostenfrei sein, um keine Nutzungsbarriere zu schaffen. Sollte eine umgehende Einrichtung nicht möglich sein, so soll das Bezirksamt sich um eine temporäre Lösung bemühen, die bereits in der angelaufenen Saison einsatzbereit ist und die ebenso eine den aktuellen Hygieneanforderungen entsprechende und barrierefreie Nutzung zu den Saisonspitzen dieses Jahres ermöglicht.

Begründung

Seit Jahren ist eine Lösung dieses oft erhobenen Anspruchs anhängig. Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig Hygienemaßnahmen sind, um eine Ausbreitung einzudämmen.

Tausende aus Berlin und dem Umland werden auch dieses Jahr wieder Erholung suchen am Groß-Glienicker See, der mit seinem klaren Wasser an beiden Badestellen am stärksten frequentiert ist. Mangels Angebots wird die Notdurft oft im Umfeld erledigt. Das ist nicht hinnehmbar und die Untätigkeit zur Lösungsfindung nicht akzeptabel.

Diese Badestelle ist eine ausgewiesene, zeitgemäße EU-Badestelle (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/badegewaesser/badegewaesserprofile/artikel.339153.php), jedoch mit einer nicht zeitgemäßen Sanitäreinrichtung eine Schande für Berlin und den Bezirk. Bei Nichtvorhandensein angemessener sanitärer Einrichtungen besteht darüber hinaus die Gefahr, dass durch Verrichtung der Notdurft im Wasser die Qualitätskriterien gemäß §§ 5 und 6 Berliner Badegewässerverordnung nicht mehr eingehalten werden können und die Badestelle damit ihre Bewertung als EU-Badestelle mit ausgezeichneter Qualität verliert (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/badegewaesser/eu-einstufung/).

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Var.rot-Badestellen-Groß-Glienicker-See-1024x730.jpg
Grafik: AfD-Fraktion Spandau

Bargeld lacht!


Barzahlung ermöglichen

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bürgeramt Spandau am Standort Bürgerbüro Wasserstadt, einen Barzahlungsautomaten aufzustellen, um die Servicequalität zu erhöhen und auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen.

Begründung:

Das Bürgerbüro Wasserstadt fertigt auf Wunsch Passfotos bei der Beantragung diverser Ausweisdokumente an. Bis heute sind nur Kartenzahlungen in der Zweigstelle möglich. Viele Menschen erhalten Leistungen des Staates bar ausgezahlt bzw. erhalten Bar-Schecks. Wenn Transferleistungen des Staates bar ausgezahlt werden, dann müssen die vom Staat erbrachten Dienstleistungen auch mit diesen Bar-Mitteln bezahlt werden können, um eine Diskriminierung von Transferleistungsempfängern zu verhindern.


Mehr Sicherheit für Fußgänger

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Schule am Gartenfeld, Riensbergstraße/Ecke Gartenfelder Straße,statt der bestehenden Querungshilfe ein Zebrastreifen oder eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel installiert wird.

Begründung:

Beim Aus- und Umbau der Gartenfelder Straße wurde ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel vor der Schule am Gartenfeld geschaffen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an dieser Stelle haben Kinder und ältere Menschen aufgrund des Verkehrs Schwierigkeiten, die Gartenfelder Straße zu überqueren und es entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Hier soll ein Zebrastreifen oder eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen.


Beschleunigung unmittelbar vor Kreuzung verhindern

Das Bezirksamt wird beauftragt, das sich auf der Pichelsdorfer Straße in Fahrtrichtung Nordwesten befindliche Verkehrszeichen 274-55 (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h) rund 25 Meter vor der Einmündung in die Wilhelmstraße entfernen zu lassen sowie unmittelbar nach der Einmündung der Straße Spandauer Burgwall in Fahrtrichtung zur Wilhelmstraße das Zeichen 274-53 (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h) mit Zusatzzeichen 1040-30 (22 bis 6 Uhr) aufzustellen.

Begründung:

25 Meter vor einer Ampelkreuzung durch Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit Kraftfahrzeugführer noch einmal zum kurzfristigen Beschleunigen zu veranlassen, führt zu unnötigem Kraftstoffverbrauch und unnötiger Umweltbelastung durch Lärm und Abgase. Ferner gilt im folgenden Verlauf der Wilhelmstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die auf der Pichelsdorfer Straße getroffene Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr muss auch hier durchgängig bis zu der Kreuzung Pichelsdorfer Straße/Wilhelmstraße gelten, so wie es in der Gegenrichtung der Fall ist.

Grünfläche Daumstraße schützen

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Holzpoller am Grünstreifen im Abschnitt der zwischen den beiden zwischen Lüdenscheider Weg und Burscheider Weg gelegenen Daumstraßen instandzusetzen oder zu ersetzten, um das Beschädigen der Grünfläche durch Befahren und missbräuchliches Parken von Fahrzeugen zu unterbinden.

Begründung:

Der Grünstreifen beziehungsweise die Wiese zwischen der „alten“ und „neuen“ Daumstraße ist eine beliebte Auslauffläche für Hundebesitzer und ihre Hunde. Die Wiese stellt auch für Bienen und andere Insekten aufgrund seiner wilden Flora einen Lebensraum dar. Leider wird die Grünfläche teilweise als Parkraum missbraucht. Die Holzpoller, die an der „alten“ Daumstraße, als Begrenzung und Schutz vor dem unberechtigten Parken aufgestellt wurden, sind beschädigt oder fehlen gänzlich. Dadurch kann die Wiese befahren werden und wird als Parkraum genutzt. Dies gilt es zu verhindern.