Berufsfachschüler unterstützen – BVG Preise für Berufsfachschüler absenken
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Einführung eines ermäßigten Monatstickets für Berufsfachschüler ohne Ausbildungsvergütung einzusetzen. Der Preis soll sich an der Höhe des bestehenden Schülertickets orientieren.Begründung:
In Berlin gibt es derzeit über 10.000 Berufsfachschüler, die keinerlei Ausbildungsvergütung für das Erlernen ihres Berufes erhalten und/oder sogar Schulgeld entrichten müssen (siehe S18/10784). Im Vergleich mit anderen, gleichaltrigen Personengruppen sind die Berufsfachschüler damit ungleich höheren Belastungen ausgesetzt. Dieses sei nachstehend ausgeführt:
Bei den voll berufstätigen, ungelernten Arbeitskräften greift mittlerweile der Mindestlohn. Damit erzielt eine Arbeitskraft mit Mindestlohn bei einer 40 Std. Woche und einem Mindestlohn von ca. 8,50 ?/Std. eine monatliche Bruttovergütung von 1.360 ? bei 4 kalkulatorischen Arbeitswochen pro Monat. Für diese Arbeitskraft kostet das Monatsticket AB der BVG gemäß BVG Webseite 81,– ?pro Monat. Ein Auszubildender in einer dualen Ausbildung im Banken- oder Versicherungsbereich liegt bei einer Vergütung von ca. 1.000,– ? pro Monat. Ein Auszubildender in einer dualen Ausbildung im z.B. Bäckerhandwerk liegt bei einer Vergütung von ca. 500 — ? pro Monat. Für Auszubildende, die sich in einer dualen Ausbildung befinden, kostet das AB Monatsticket 57,– ? pro Monat. Ein regulärer Schüler wird in der Regel als einkommenslos angesehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Schüler finanziell von Ihren Eltern unterstützt werden. Für einen Schüler kostet das AB Monatsticket 29,– ? pro Monat. Keine der oben genannten Gruppen unterliegt einer Schulgeldpflicht.
Grundsätzlich anders stellt sich jedoch die Situation für die Berufsfachschüler dar. Zum einen gilt bei den Berufsfachschülern, dass sie zwangsläufig eine Ausbildung absolvieren müssen, um einen Beruf qualifiziert ausüben zu dürfen (z.B. bei den therapeutischen Berufen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie). Damit befinden sie sich zwar eigentlich in einer Ausbildung, erhalten jedoch keinen Verdienst, da es kein reguläres Arbeitsverhältnis gibt. Zusätzlich wird bei einigen staatlich anerkannten Berufen von der jeweiligen Berufsfachschule noch ein Schulgeld in Höhe von, 100-400,– ?/Monat erhoben.
Damit unterliegen die Berufsfachschüler einer ungleichen, doppelten Belastung in Form eines nicht vorhandenen Einkommens bzw. sogar Schulgeldabgaben zur Erreichung ihres Berufswunsches. Dementsprechend müssen die Berufsfachschüler unterstützt werden und zumindest den regulären Schülern beim AB Monatsticket gleichgestellt werden.
Demokratie Leben – Gegen jegliche Form von Extremismus
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Koordinierungs- und Fachstelle (im Rahmen des Bundesprogramms “Demokratie leben”), neben Projekten gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus gleichermaßen Projekte gegen Linksextremismus und Islamismus zu entwickeln und finanziell zu fördern.Begründung:
Der aktuelle Verfassungsschutzbericht Berlin 2016 ist alarmierend.
Trotz massiver finanzieller Mittel haben Gewaltdelikte aus dem rechtsextremistischen und linksextremistischen Bereich zugenommen!
Während das rechtsextremistische Personenpotenzial (laut Verfassungsschutzbericht 2016) unverändert blieb, stieg hingegen das linksextremistische Personenpotenzial. Ebenso ist (siehe Verfassungsschutzbericht 2016) ein Anstieg der Salafisten, jene die sich offen zum Kampf gegen unsere Demokratie bekennen, zu verzeichnen.
Korruptionsbekämpfung
Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung jährlich einen Bericht der “Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung” vorzulegen.Begründung:
Im Spandauer Anti-Korruptionsmodel (Säule 1) ist ganz klar von einer Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung die Rede.
“Als erste Säule des Spandauer Anti-Korruptionsmodell, und als das wichtigste Repressionsinstrument, wurde eine “Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung” eingerichtet, die ein vom Bezirksamt durch Beschluss verliehenes unabhängiges Kontrollmandat erhalten hat und gegenüber dem Bezirksamt sowie der BVV berichts- und auskunftspflichtig ist.”