Fahrbahnmarkierung “Achtung Kinder” Jugendweg
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Verkehrssicherheit mit einer Fahrbahnmarkierung in Anlehnung an das Gefahrenzeichen 136 (Achtung Kinder), im Bereich zwischen Rohrdamm und Mäckeritzstraße, zu verbessern.
Begründung:
Die angebrachten Verkehrszeichen am Straßenrand sind, aufgrund des Charakters der Straße, für Fahrzeugführer nur schlecht wahrzunehmen. Dämmerung und schlechte Wetterverhältnisse verringern die Wahrnehmung zusätzlich. Eine Fahrbahnmarkierung würde die Verkehrssicherheit deutlich verbessern und trägt zusätzlich zu einer Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer bei.
Leistungsdefiziten entgegenwirken
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an Grundschulen die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik verstärkt, auch in Form von verpflichtendem Ergänzungs- und Förderunterricht, vermittelt werden, um den erkennbar dramatischen Leistungsdefiziten in diesen Fächern entgegen zu wirken.
Begründung
Um dem dramatischen Leistungsabfall der Schülerinnen und Schüler in den elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) an Berliner Schulen entgegen zu wirken, sind dringend Maßnahmen geboten. Die wöchentliche Stundentafel ist im erlaubten quantitativen Rahmen zu halten, ferner ist darauf hinzuwirken, dass Unterrichtsangebote in türkischer, kurdischer, arabischer oder sonstiger Herkunftssprache von Kindern mit Migrationshintergrund an staatlichen Schulen zurück zu stellen sind bis erkennbar wird, dass sich das Leistungsniveau der Grundschüler in den hier zu Lande wichtigen Kulturtechniken signifikant verbessert hat. Gleichfalls soll das Bezirksamt darauf drängen, dass in den genannten Hauptfächern künftig ausschließlich Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung unterrichten. Schließlich geht es hierbei um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Unterricht in Deutsch (Sprache, Schrift), Mathematik und sonstigen kulturimmanenten Fächern muss absoluten Vorrang vor einem weiteren Fächerangebot, insbesondere an randständigen Sprachen, haben. Bei ohnehin knappen Ressourcen im Bildungsbereich gilt das allemal.
P&R Parkplätze ausbauen
Das Bezirksamt wird beauftragt, dass in Gesprächen mit dem Land Brandenburg, und hier im Besonderen mit der Stadt Falkensee, eine Ausweitung bzw. ein Neubau von P+R-Parkplätzen an der Bahnstation Berlin-Albrechtshof erfolgt und damit private Fahrten in das Berliner Stadtgebiet, insbesondere durch Spandau, durch eine Steigerung der Attraktivität der Umsteigebeziehungen reduziert werden.
Begründung:
Es muss ein verstärktes Augenmerk darauf gerichtet werden, die täglichen Pendlerströme von, nach und durch Spandau besser zu organisieren. Rund 87.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte pendeln von Berlin nach Brandenburg, während rund 210.200 Menschen von Brandenburg nach Berlin pendeln (Stichtag 30.06.2017).
Wünschenswert ist ein vermehrtes Umsteigen der Pendler (spätestens an der gemeinsamen Landesgrenze Berlin-Brandenburg) in die öffentlichen Verkehrsmittel, um diese für die Weiterfahrt nach Berlin zu nutzen. Eine solche Nutzung würde den innerstädtischen Spandauer Straßenverkehr signifikant entlasten.
Sicherheit im Rathaus
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Einführung von mobilen Funkgeräten,
sog. Walky-Talky´s, die Sicherheit des internen Wachpersonals erhöhen könnte.
Begründung:
Bei der nächtlichen Begehung des Gebäudes besteht bei einer unklaren Gefahrenlage keine
Möglichkeit, dass sich das Personal bemerkbar machen kann. In der Praxis läuft dieser zur
Pförtnerloge, um Meldung zu machen – das ist hinterwäldlerisch.
Tegel TXL neu entdecken
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, die
Schließung von Tegel TXL zu überdenken, um erhebliches Volksvermögen zu sichern. Es sind
sämtliche Instandhaltungsarbeiten zur Vermögenssicherung aufzunehmen, da der Betrieb zzt.
bewusst auf Verschleiß gefahren wird. Infolge des technischen Fortschritts in der Flugtechnik
wird der Betrieb für Berlin in der Kurz- und Mittelstreckenabdeckung für die Zukunft attraktiv
werden.
Begründung:
1. Antrag zur Neubewertung des Beschlusses der BVV vom 22.11.2017 nach potentieller
Verschiebung der BER Flugbetriebseröffnung (2021). Die finale Eröffnung des BER
kann senatsseitig nicht garantiert werden, wohl aber ist durch den degressiv
verschleißenden Betrieb im TXL abzusehen, wann dieser nicht mehr betriebsfähig sein
wird. Obwohl weitere Unklarheit über die Eröffnung von BER vorlag, zieht der
Mehrheitsbeschluss der BVV Parteien die Schließung des Flughafens vor dessen
tatsächlicher physischer Notwendigkeit, im wilden Aktionismus ins Auge. Für Bürger und
Investoren im Bezirk werden damit falsche Signale zur falschen Zeit gesendet.
2. In der Abstimmung am 22.11.17 wurde gegen die Offenhaltung von Tegel votiert, obwohl
ein RKS Bericht vom 16.11.2017 und ein Gutachten des TÜV Rheinland, trotz einer
bevorstehenden fragwürdigen Bekanntgabe eines Eröffnungstermins 2019 und
anschließender Tegel Schließung, durch den Flughafenchef (E.L-D.), risikobehaftet war.
(Mopo 26.11.2017)
3.Der AFD Fraktion ist nicht bekannt, dass es ein Gutachten bezüglich Spandaus zur
Bewertung und Befürwortung der Tegel Schließung für die BVV gibt, welches Chancen
und Risiken von wirtschafts-, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten erörtert, um
diesen weitreichenden Beschluss, mit wirtschaftlichen Folgen zu legitimieren. Der
Regierende BM legte in seinem Mopo Statement zum BER dar, dass am Standort im Land
Brandenburg, „nach BER Ausbau auf 55 Mio. Fluggäste bis zu 60.000 Arbeitsplätze in
Zukunft entstehen könnten. Drei Mal so viel wie heute in Tegel und Schönefeld (mit
Umgriff!) zusammen; verbunden mit einem Anstieg der Wertschöpfung von 3 auf 6 Mrd.
€!“ nach einem Jahrzehnt. Die fehlende Doppelstrategie des Verkehrssenates bezüglich
Hauptstadt-Flughäfen, die sich in der Projektplanung LEP (HR) 2018/19 in der
Auslobung eines sogenannten „Single Airports“ darstellt, trägt dem flugtechnischen
Innovationssprung in keiner Weise Rechnung. Als dynamische Alternative zur Förderung
der Wirtschaft mit Kongressen und Tourismus, kann sich diese Projektierung dann nicht
positiv auf die Bezirke auswirken.
Sofern sich aber die Flugverkehrsszenarien nachfragebedingt zu einer Doppelstrategie
verschieben sollten, könnte diese Wertschöpfung gleichmäßiger auf die Stadt verteilt, und
weitere Kosten (Mrd ?) zur BER Erweiterung eingespart werden und den Flugbetrieb in
und zur Hauptstadt nachfrageseitig revolutionieren.
4. Der BVV lag zudem bei dem Beschluss, nach Kenntnis der AFD Fraktion, keine aktuelle
und künftige regionale Wohnungsmarktanalyse zugrunde, welche die Preisentwicklung
(insbesondere Mieterhöhungen) im Einflugbereich des Flughafens nach dessen
potentieller Schließung berücksichtigt hätte.
5. Zukunftsantriebe, im Flugverkehr, wie bereits von Airbus mit Wasserstoffantrieb entwickelt,
sowie autonom elektrisch fliegende Lufttaxen (Dubai), werden eine ganz erhebliche
Reduktion von Emissionen jeder Art hervorrufen und den Flugbetrieb in und zur
Hauptstadt nachfrageseitig revolutionieren. Sofern Tegel beispielsweise als City oder
Euro-Airport mit deutlich reduziertem Flugaufkommen erhalten bleibt, werden durch die
zusätzlichen beiden Start- und Landebahnen, die der Flug-Verkehrs- Sicherheit im
Luftraum Berlins dienen, die Emissionen reduziert und flächenmäßig über den Großraum,
nicht zu Lasten eines Bezirkes verteilt. Darüber hinaus ist der störende Lärmteppich der
Flieger jetzt mit der Entwicklung des neuen A320neo-Triebwerkes auf fast ¼ !!!
gesunken.
6. FAZ 06.02.2018 Airbus321LR. Mit einem „Kleinflugzeug von Frankfurt nach Chicago zeigt
die Innovationsdynamik jetzt schon.
7. Selbst wenn der Mehrheit der BVV, Visionen über diese Entwicklungen nicht zuzumuten
sind, so ist es doch deren vordringliche Aufgabe Ihre Kompetenzen dafür einzusetzen,
sich beraten zu lassen!
8. Das durch Steuereinnahmen geschaffene Bundes- und Landesvermögen, ist aufgrund
eines eindeutigen Ergebnisses des Volksbegehrens, sowie einer zu erwartenden
Grundstücksspekulation nach Flächenverkäufen durch Preissteigerungen keinesfalls zu
entsprechen.