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Anträge der AfD Fraktion in der BVV Spandau am 11.03.2022

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Tempo 30 Klosterstraße  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Grundlage der Anordnung für die Tempo-30 Zone auf der Klosterstraße zwischen Brunsbütteler Damm und Pichelsdorfer Straße noch gegeben ist. 

Begründung: 

Es muss geprüft werden, ob der straßenverkehrsrechtliche Anordnungsgrund noch Bestand hat. 

Umweltschutz ist blau:

Ökologische Thermorollen für Quittungsdrucker im Bezirk 

Die BVV wolle beschließen: 

Das Bezirksamt wird beauftragt in bezirkseigenen Einrichtungen und Ämtern (z.B. in den Bibliotheken, im Ordnungsamt und Bürgeramt etc.), in denen Thermopapier verwendet wird, künftig nachhaltiges und umweltfreundliches Thermopapier (blau/blaugrau) einzusetzen. 

Begründung 

Bei herkömmlichem weißem Thermopapier werden unterschiedliche chemische Substanzen verwendet, um eine Schwarzfärbung durch Wärme zu erreichen. Diese Stoffe können z.B. über den Recyclingkreislauf in Gewässer gelangen oder sich während der Altpapieraufarbeitung anreichern. Das herkömmliche Thermopapier kann in der Regel nicht recycelt werden und gilt daher als Restmüll. Ökologisches Thermopapier hingegen verzichtet bei der Herstellung des Druckbildes vollständig auf Chemikalien und ist recycelbar. Die Kosten für die Anschaffung umweltfreundlicher Thermorollen sind mit denen herkömmlichen Thermopapiers vergleichbar, der Nutzen für die Umwelt aber ungemein größer.  

Skulptur reparieren 

Die BVV wolle beschließen:  

Das Bezirksamt wird beauftragt, die beschädigte Skulptur „Lesendes Mädchen“ zu reparieren. 

Begründung: 

Der Skulptur „Lesendes Mädchen“, welche zwischen den Sitzbänken auf dem Jugendplatz aufgestellt ist, wurde ein Arm abgebrochen. 

Wer die Aufgabe hat, hat auch das Personal 

Das Bezirksamt wird beauftragt,  

die personelle Ausstattung zur Erfüllung der Aufgaben der Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungsaufträgen wie Unterhaltsreinigung, Schneebeseitigung, Pförtner, Transportarbeiter, Wach- und Schließdienste usw. im Rahmen der abzuschließenden Dienstvereinbarung zwischen den Serviceeinheiten so umzusetzen, dass der SE FM das notwendige Personal zur Verfügung steht.  

Begründung 

Im Rahmen einer Servicevereinbarung nimmt die Liegenschaftsverwaltung gemäß Haushaltsplan auch die Aufgabe der Ausschreibung und Vergabe von ausgewählten Dienstleistungsaufträgen für die Schulen, die in der Verwaltung des Schulamtes sind, wahr. Hierzu ist es unabdingbar, dass Personal vollumfänglich an die SE FM überführt wird bzw. zur Verfügung gestellt wird. Mit der Erfüllung der Aufgabe der Ausschreibung von Reinigungsleistungen zeigte sich die Leitung des damaligen Geschäftsbereiches Schule und Sport zudem mehrfach überfordert. 

Abschaffung des Hunderegisters in Berlin

Die BVV wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen das neue eingeführte Hunderegister in gegenwärtiger Form wieder abzuschaffen. Eine, grundsätzlich zu befürwortende, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde sollte in Kooperation mit den bereits bestehenden privatrechtlichen Registern umgesetzt werden und für Hundehalter kostenlos sein.

Begründung

Hundehalter sind seit dem 01.01.2022 verpflichtet ihren Hund kostenpflichtig in einem öffentlichen Hunderegister einzutragen. Die Senatsverwaltung hat die Firma GovConnect GmbH mit Sitz in Niedersachsen mit der Führung des Hunderegisters Berlin beauftragt. Das gleiche Unternehmen führt bereits für das Land Niedersachsen ein Hunderegister. Dort mit mäßigem Erfolg und einer breiten Ablehnung bei den Hundehaltern, die den Einwand erheben ihr Haustier neben der Meldung bei den Finanzbehörden und der Haftpflichtversicherung nunmehr in einem überflüssigen öffentlichen Register kostenpflichtig melden zu müssen.

Das Hunderegister in seiner jetzigen Form ist tatsächlich ein unnötiger Aufwand. Bereits jetzt müssen Hunde in Berlin gechippt werden. Der Chip der Hunde kann bei TASSO e.V. (kostenlos), beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (kostenlos) oder der IFTA (kostenpflichtig) registriert werden. Dieses Angebot wird von den Tierbesitzern gern genutzt.

TASSO beispielsweise, als Europas größtes Haustierregister, hat im Vergleich zum neuen Landesregister zahlreiche Vorteile: Es ist kostenfrei und es steht eine 24-Stunden-Notruf-Hotline, bei der Tierhalter zu jeder Tages- und Nachtzeit an 365 Tagen im Jahr Hilfe erhalten, wenn ihr Tier entlaufen ist.

Österreich hat 2008 eine Registrierungspflicht für neugeborene Hunde eingeführt und bestehenden private Register, die längst hunderttausende registrierte Tiere vorweisen konnten, erfolgreich eingebunden. Die dortige kostenlose Heimtierdatenbank erfreut sich großer Akzeptanz bei den Hundehaltern. Niedersachsen hat 2013 ein kostenpflichtiges Register eingeführt indem drei Jahre nach Einführung 250.000 Hunde weniger registriert waren als allein bei TASSO gemeldet waren. Berlin hat mit dem Modell Niedersachsen, für ein gut gemeintes Anliegen, kein gutes Vorbild.