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Anträge der AfD Fraktion in der BVV Spandau am 19.05.2021

Korruptionsprävention: Prüfgruppe Kapazitäten einräumen

Das Bezirksamt wird beauftragt Mitgliedern der Prüfgruppe Korruption alle notwendigen Kapazitäten einzuräumen, um den zur Korruptionsprävention notwendigen Gefährdungsatlas erstellen zu können.

Begründung

Korruption ist ein klassisches Aufdeckungsdelikt. Verstärkt man die Kontrolle, kommen mehr Fälle ans Tageslicht. Im Gefährdungsatlas erfolgt eine Einschätzung und Festlegung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche.

Der Gefährdungsatlas bildet die Grundlage für nichtanlassbezogene Prüfungen, welche bisher nie (so ist es den Antworten des Bezirksamtes zu entnehmen) stattgefunden haben.

Laut diversen Antworten auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion wird deutlich, dass es seit Konzeptbestehen keinen Gefährdungsatlas gibt. Dies wird mit fehlenden zeitlichen Kapazitäten begründet. Der Gefährdungsatlas ist aber ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein im Kampf gegen Korruption.

Korruptionsprävention:

Gefährdungsatlas und Prüfplan erstellen

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf die Mitglieder der Prüfgruppe Korruption dahingehend einzuwirken, bis 31.12.2021 einen für die Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention notwendigen Gefährdungsatlas sowie einen Prüfplan zu erstellen. 

Begründung:

Während im Gefährdungsatlas eine Einschätzung und Festlegung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche erfolgt, kann der Prüfplan nach dem Ergebnis einer Gefährdungsanalyse die Rangfolge von Aufgabenfeldern für anlassunabhängige Prüfungen vorschlagen.Beides ist seit Bestehen des Spandauer Antikorruptionsmodells noch nie erstellt worden. Im Sinne der Korruptionsprävention und der Korruptionsbekämpfung ist dies umgehend nachzuholen. Gerade ein Bezirk, dessen Konzept zur Korruptionsbekämpfung bei einem internationalen Qualitätswettbewerb mit einem Preis ausgezeichnet worden ist, muss hier vorbildlich sein.

Korruptionsprävention: Maßnahmen

Das Bezirksamt wird beauftragt, in korruptionsgefährdeten Bereichen die Einsatzdauer des Personals, soweit keine Hinderungsgründe bestehen und es fachlich und (personal-)wirtschaftlich vertretbar ist, grundsätzlich zu begrenzen. Die Einsatzdauer sollte in der Regel fünf Jahre nicht überschreiten. Bei einer erforderlichen Überschreitung sind die Gründe aktenkundig zu machen. Bei dauerhafter Überschreitung sind andere geeignete Maßnahmen der Korruptionsprävention, z.B. eine Aufgabenrotation, zu prüfen.

Begründung:

Rotationsmaßnahmen dienen der Korruptionsprävention und werden beispielsweise auch im „Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt Mitte“ vorgeschlagen. Ebenso empfiehlt Transparency International Deutschland solches Vorgehen.

Korruptionsprävention: Schulungsangebot für Mitarbeiter

Das Bezirksamt wird beauftragt für alle Mitarbeiter regelmäßige themen- und zielgruppenbezogene „Inhouse-Schulungen“ im Bereich der Korruptionsprävention anzubieten.

Begründung:

Wie die Antwort des Bezirksamtes auf eine Anfrage belegt, wurde in fast 20 Jahren nur ein kleiner Teil der Mitarbeiter bisher geschult. Im Sinne der Korruptionsprävention ist dies zu wenig.