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Große Anfrage der AfD-Fraktion in der BVV am 02.12.2020

  • von
  1. Dem Facebook-Profil des Teiba Kulturzentrum e.V. ist zu entnehmen (Foto mit entsprechendem Bildkommentar), dass der damals für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend zuständige Stadtrat im Jahr 2016 an dessen Veranstaltung teilnahm. Warum nahm der o.g. Stadtrat im März 2016 an dieser Veranstaltung teil, obwohl der Verfassungsschutz bereits zu diesem Zeitpunkt das Teiba Kulturzentrum e.V. aufgrund seiner Verbindungen zur IGD e.V.* dem Spektrum des legalistischen Islamismus zurechnete (*IGD e.V. – heute Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. – wird vom Verfassungsschutz „…dem legalistischen Islamismus zugerechnet, d.h. sie ist extremistisch“)?
    1.1. An wie vielen Veranstaltungen/Terminen des und mit dem Teiba
    Kulturzentrums nahm der o.g. Stadtrat noch teil?
  1. Ist es üblich, dass Mitglieder des Bezirksamtes an Veranstaltungen von Vereinen teilnehmen, denen durch den Verfassungsschutz strukturelle und/oder personelle Verbindungen zu Extremisten belegt wird bzw. durch
    diesen bestätigt ist?
    2.1. Falls nein – warum nahmen dann Stadträte an Veranstaltungen vom Teiba Kulturzentrum und mit dem Teiba Kulturzentrum teil?
    2.2. Falls nein – welche Mitglieder des Bezirksamtes nahmen nach dem 30.10.2018 an Veranstaltungen/Terminen des Teiba Kulturzentrums teil?
    2.3. An wie vielen Veranstaltungen/Terminen des und mit dem Teiba Kulturzentrums nahmen Mitglieder des Bezirksamtes bisher teil? (Bitte konkret nach Veranstaltung, Datum und Geschäftsbereich aufschlüsseln)
  1. Welchen Einfluss hat der legalistische Islamismus auf die Spandauer Verwaltung und wie bewertet das Bezirksamt die Sicherheitslage in Anbetracht der Tatsache, dass, trotz besseren Wissens, Spandauer Stadträte anscheinend Verbindungen zu einem Verein pflegen, der vom Verfassungsschutz dem legalistischen Islamismus zuzurechnen ist und dem, laut Antwort auf die Frage 1 der schriftlichen Anfrage 18/16889 des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) im Ageordnetenhaus, eine personelle Verbindung zur extremistischen IGD e.V. (heute Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V.) belegt werden kann?
  1. An welchen, durch das Bezirksamt und/oder Senat geförderten Projekten ist das Teiba Kulturzentrum beteilligt bzw. wirkt mit? (Bitte aufschlüsseln)
  1. Ist das Teiba Kulturzentrum Teil der im März 2018 gegründeten Spandauer Bürgerplattform „WIR BEWEGEN SPANDAU“?
    5.1. Gibt es seitens des Bezirksamtes eine mittelbare und/oder unmittelbare Zusammenarbeit mit der Bürgerplattform?
    5.2. Welche Stadträte nahmen an dieser Veranstaltung teil?
  1. Wie schätzt das Bezirksamt den legalistischen Islamismus in Spandau ein?
  1. Sind dem Bezirksamt die Gefahren durch den legalistischen Islamismus bekannt?
    7.1. Falls ja – teilt das Bezirksamt die Auffassung des Verfassungsschutzes?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung!