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Große Anfrage der AfD-Fraktion in der BVV am 17.06.2020

Stärkste Grundgesetz-Einschränkung der Bürgerschaft

seit Kriegsende

1. Wie oft ist seit der Ermächtigung im Rahmen § 16 IfSG und weiterer, im Zuge der Corona-pandemie erlassener Gesetze, Verordnungen und Allgemeinverfügungen von den entsprechenden Befugnissen des Bezirksamtes, hier insbesondere des Gesundheitsamtes, Gebrauch gemacht worden?

2. Worin

2.1 bestanden diese Anwendungen der Maßnahmen im Einzelnen

2.2 bestand die Notwendigkeit der Anwendung der Maßnahmen jeweils?

3. Seit wann ist das Bezirksamt hierzu ermächtigt und wie lange soll diese Ermächtigung voraussichtlich in Spandau aufrechterhalten werden?

4. Gibt es aktuell Sperrungen für Besucher und/oder Neuaufnahmen in Pflege- und Seniorenheimen beziehungsweise vergleichbaren Einrichtungen? Wenn ja, ab wann mit welchen Auflagen beziehungsweise Konsequenzen (wie eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten, vollständiges Besuchsverbot, kompletter Neuaufnahmestopp etc.)?

5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt zur Schaffung von Besuchsmöglichkeiten, um die seelische Belastung von einem Besuchsverbot betroffener Senioren zu mildern (e.g. Kontakträume, Besuchsfenster, Bereitstellung der technischen Einrichtungen für Videotelefonate etc.)?

6. Wie hoch waren die Sterbefallzahlen in den ersten fünf Monaten im Vergleich zu den Vorjahren (2017 bis 2019), aufgeschlüsselt nach Todesursache Covid-19 und sonstiger Sterbegrund?