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Große Anfragen der AfD-Fraktion in der BVV am 20.01.2021

Fahrlässigkeit im Umgang mit legalistischem Islamismus?

1.Wir fragen das Bezirksamt:Warum behauptet das Bezirksamt in seiner Antwort auf die Große Anfrage 2053/XX zu Nr. 2.3, ihm sei mangels grundsätzlicher Erfassung von Terminen der Bezirksstadträte nicht bekannt, ob Bezirksstadträte an Veranstaltungen des Teiba Kulturzentrums e.V. (TKZ) teilgenommen haben, obgleich das Bezirksamt in seiner zeitlich vorgehenden Antwort zur Drs. 18/20491 dem Senat mitgeteilt hat, dass der Bezirksstadtrat für Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur am 5. Juli 2016 an einem Fastenbrechen in der Bruno-Gehrke-Halle und am 29. Mai 2019 an einem Fastenbrechen im Teiba Kulturzentrum e.V. teilgenommen hat?

2.An wie vielen weiteren Veranstaltungen/Terminen des TKZ nahmen Vertreter des Bezirksamtes seit 2014 noch teil?

3.Warum nehmen Vertreter des Bezirksamts an Veranstaltungen von Organisationen teil, die ihm gemäß Antwort an den Senat zur Drs. 18/19974 als zugehörig zum legalistischen Islamismus bekannt sind?

4.Wie kommt das Bezirksamt in seiner Antwort auf die Große Anfrage 2053/XX zu Nr. 7 zu der Aussage, ihm seien keine Gefährdungen bekannt, obwohl das Bezirksamt in seiner Antwort zur Drs. 18/19974 bestätigt, ihm sei die Einschätzung des Berliner Verfassungsschutzes in den Drs. 18/16889 und 18/16489 bekannt, dass das Teiba Kulturzentrum e.V. dem Spektrum des legalistischen Islamismus zuzurechnen ist?

5.Sieht das Bezirksamt in der Zurechnung des TKZ zum legalistischen Islamismus durch den Verfassungsschutz, der den legalistischen Islamismus gefährlicher als Salafismus oder gewaltbereiten Extremismus einstuft, nicht eine Aufforderung, sich von solchen Vereinigungen zu distanzieren?

Schwarzbau am Architektur-Denkmal von Hans Scharoun Höhenweg/Haveldüne

Wir fragen das Bezirksamt:

1.Wurden für den Umbau des vom Architekten Hans Scharoun erbauten Hauses an der Haveldüne im Höhenweg Baugenehmigungen erteilt und falls ja, wann, welche und unter welchen Auflagen?

2. Ist die Behauptung im Tagesspiegel vom 27.11.2020 zutreffend, es handele sich laut Aussage aus dem Spandauer Rathaus um einen Schwarzbau?

3. Ist es zutreffend,

dass die Baubehörde im vergangenen Sommer einen Baustopp verhängt hat und  

dass dennoch illegal weitergebaut wird oder wurde?

4.Was hat die zuständige Behörde bisher dagegen unternommen beziehungsweise was wird sie unternehmen?

5.Wird der Bauherr oder Eigentümer verpflichtet werden, den denkmalschutzrechtlich zulässigen Zustand wiederherzustellen?

6.Ist es zutreffend, dass nach einem Bericht im Spandauer-Stadtjournal vom 14.12.2020 das Haus ohne statische Berechnungen neu unterfangen wurde und im Innern alle nichttragenden Wände entfernt worden sind?

Falls ja, hat die Baubehörde Maßnahmen eingeleitet, die statische Sicherheit des Baus zu prüfen und zu gewährleisten?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Integration gescheitert – Konzept auch?

1.Wir fragen das Bezirksamt:Welche Geschäftsbereiche des Bezirksamtes Spandau haben Haushaltsmittel, die für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter bereitgestellt wurden, 2020 und 2021 eingeplant?
(Verteilung der von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2021 (Sonderkostenträger) übertragenen Haushaltsmittel für die Förderung von Projekten des bezirklichen Integrationsfonds des Gesamtkonzeptes zur Partizipation und Integration Geflüchteter für 2021; Senatsbeschluss vom 10.12.2018)

2.Wie hoch war die Gesamtsumme für das Land Berlin und den Bezirk Spandau?

3.Wie viele Maßnahmen werden für das 2021 finanziell unterstützt? (Auflistung aller Maßnahmen mit Ausgaben, Begründungen der Maßnahme im Detail)

4.Wie viele Maßnahmen kamen für das Jahr 2021 hinzu?

5.Wurden die Maßnahmen 2020 unter den Bedingungen der Pandemie vollumfänglich durchgeführt?

6.Werden die Maßnahmen in der Jahresscheibe 2021 unter den Bedingungen der Pandemie vollumfänglich durchgeführt werden?

7.Gibt es eine vollständige Abrechnung der jeweiligen Maßnahmen?

7.1. Falls ja, bitte für alle Maßnahmen die Übersichten vorlegen.

7.2. Falls nein, wann legt das Bezirksamt die vollständigen Zahlen vor?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.